Auskunft aus dem Sorgeregister gemäß §58 SGB VIII – Negativbescheinigung
Online-Leistung:
Bei dieser Leistung handelt es sich um ein digitales Verfahren. Die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung wird durch den Freistaat Thüringen über das Genehmigungssystem ThAVEL zur Verfügung gestellt.